Stellungnahme der Alphawave Gruppe zur Berichterstattung der Stiftung Warentest
Sarah Brenner
Investor Relations

Wir nehmen die Berichterstattung der Stiftung Warentest zur Kenntnis, weisen jedoch darauf hin, dass zentrale Aspekte unseres Geschäftsmodells, der operativen Entwicklung und der Finanzierungsstruktur nicht sachgerecht eingeordnet werden. Als technologiegetriebenes Quant-Unternehmen mit proprietärem Eigengeschäft sehen wir insbesondere Defizite bei der Bewertung der wirtschaftlichen Substanz, der Zukunftsperspektiven und der tatsächlichen Funktionsweise unseres Handelsmodells.
Aus unserer Sicht wird auch die Geeignetheit der Anleihe für Anleger nicht hinreichend differenziert dargestellt: Es handelt sich um eine Unternehmensanleihe mit typischen unternehmerischen Risiken, zugleich aber mit einer entsprechend attraktiven Verzinsung von bis zu 8,5% p.a. für risikobewusste Anleger sowie einer profitablen operativen Basis unserer Emittentengruppe.
Key Takeaways
- Alphawave GmbH betreibt proprietäres Eigengeschäft und ist nicht selbst Emittentin der Anleihe – das ist die Alphawave Finance GmbH.
- Seit 2024 profitabel: rund 0,3 Mio. € Jahresergebnis 2024, rund 1,11 Mio. € 2025 bei weiter gesteigerten Erträgen.
- Die Berichterstattung stützt sich überwiegend auf prospektierte Risikohinweise, nicht auf eine Gesamtbetrachtung von Geschäftsmodell, Ertragskraft, Handelslogik und Zukunftsprognose.
Proprietäres Eigengeschäft (kein Anleihevertrieb)
Die Alphawave GmbH ist ein auf systematischen Eigenhandel spezialisiertes Technologieunternehmen mit Sitz in Düsseldorf. Das Unternehmen entwickelt und betreibt proprietäre algorithmische Handelsstrategien und handelt ausschließlich auf eigene Rechnung; es verwaltet keine Kundendepots und vertreibt selbst keine Anlageprodukte an Privatanleger.
Die Emission der Anleihen erfolgt nicht durch die Alphawave GmbH selbst, sondern durch die Alphawave Finance GmbH als eigenständige Emittentin. Die Alphawave GmbH ist operative Gesellschaft und Nutzerin des aufgebauten Handelssystems, nicht jedoch Anbieterin eines eigenen Anlegerprodukts.
F&E-Phase und Skalierung
Die Stiftung Warentest stellt unsere lange Forschungs- und Entwicklungsphase (F&E-Phase) sowie Refinanzierungen als zentrales Warnsignal dar. Aus unserer Sicht entspricht eine mehrjährige F&E-Phase mit anschließender kapitalmarktgestützter Skalierung jedoch dem üblichen Muster technologieorientierter FinTech- und Deep-Tech-Unternehmen.
Mit Aufnahme des Live-Handels im Mai 2024 dienen die erstmalig begebenen Anleihen der Skalierung eines bereits funktionierenden Handelssystems, nicht dessen Rettung oder der Finanzierung eines gescheiterten Modells.
Nachweisbare Profitabilität
Seit 2024 arbeitet die Alphawave GmbH profitabel und hat ihre Ertragsbasis aus dem proprietären Handel ausgebaut. Für 2024 wurde ein positives Jahresergebnis von rund 0,3 Mio. Euro ausgewiesen, für 2025 ein Jahresergebnis von rund 1,11 Mio. Euro bei weiter gesteigerten Erträgen.
Hinzu kommen umfangreiche Simulationen über verschiedene Marktphasen sowie unabhängige Validierungen unserer Handelsperformance. Gerade diese für ein quantitatives Handelssystem zentralen Parameter – Robustheit, Drawdowns, Volatilität, risikoadjustierte Kennzahlen und Skalierbarkeit – sind in der Berichterstattung der Stiftung Warentest nicht strukturiert gewürdigt worden.
Kritik an der Methodik
Aus unserer Sicht greift die Stiftung Warentest vor allem die gesetzlich vorgeschriebenen Risikohinweise im Wertpapierprospekt auf und entwickelt daraus ein durchgehend negatives Narrativ, ohne unser Geschäftsmodell, die Chancen und die Gesellschaft selbst hinreichend zu analysieren. Die Berichterstattung stützt sich im Kern auf Prospektrisiken, Bilanzstichtage aus frühen Entwicklungsphasen (obwohl aktuellere Bilanzen vorlagen) und vereinfachte Rechenmodelle, nicht jedoch auf eine Gesamtbetrachtung von Geschäftsmodell, Ertragskraft, Handelslogik, operativer Entwicklung und Zukunftsprognose.
Aus unserer Sicht wäre eine faire Würdigung nur dann möglich, wenn Chancen, Risiken, Skalierungsfähigkeit, Refinanzierungsfähigkeit und operative Performance gemeinsam betrachtet würden. Die isolierte Hervorhebung von Risikopassagen aus dem Prospekt kann zwar ein Worst-Case-Szenario beschreiben, das bei jeder Kapitalanlage besteht, ersetzt aber keine sachgerechte Analyse des tatsächlichen Geschäftsmodells, zumal Risiken auch im Hinblick auf ihre Eintrittswahrscheinlichkeit eingeordnet werden müssen.
Zum Vorwurf des „Anleihe-Karussells“
Die Formulierung „Anleihe-Karussell“ weisen wir als irreführend zurück. Bei unserer Finanzierung über Anleihen, Gesellschafterdarlehen und andere gruppeninterne Mittel handelt es sich um eine kapitalmarkttypische Wachstumsfinanzierung, wie sie bei technologieorientierten Unternehmen regelmäßig vorkommt.
Refinanzierungen und Anschlussfinanzierungen sind in diesem Zusammenhang kein Hinweis auf ein instabiles System, sondern übliche Instrumente, um ein bereits funktionierendes Geschäftsmodell weiter zu skalieren. Die Mittelverwendung ist prospektiert, rechtlich zulässig und gegenüber Anlegern offengelegt worden. Unabhängig davon ist es unsere erste Anleihe. Wir sind profitabel.
Schutzlogik für Anleger
In der Alphawave Gruppe sind verschiedene Finanzierungsinstrumente – Eigenkapital, nachrangige Gesellschafterdarlehen und Anleihen der Alphawave Finance GmbH – bewusst so strukturiert, dass wirtschaftliche Risiken überwiegend im Gesellschafterkreis getragen werden. Bevor Anleihegläubiger nicht vollständig bedient wurden, dürfen sich Gesellschafter wirtschaftlich nicht bedienen; Gesellschafter stehen damit faktisch hinter den Anlegern zurück.
Zugleich verfügt die Alphawave GmbH außerhalb gruppeninterner Finanzierungen nur über begrenzte Drittgläubiger. Die Zahlungsfähigkeit der operativen Gesellschaft ist daher in der Praxis maßgeblich auf die Bedienung der Anleihegläubiger und die Erfüllung der gegenüber ihnen eingegangenen Verpflichtungen ausgerichtet.
Die Stiftung Warentest stellt die Stellung der Anleger so dar, als stünden sie faktisch „ganz hinten“. Tatsächlich sind die Anleihegläubiger jedoch nicht rechtlich nachrangig, sondern nur strukturell insoweit nachgelagert, als innerhalb der Gruppe vergebene Mittel, nachranging sind. Gesellschafter haften damit faktisch vor den Anlegern. Zugleich gilt: Die Zielrendite gruppeninterner Gläubiger darf nicht vor den Anleihegläubigern und auch die Haftungsstruktur darf nur bei positivem Eigenkapital bedient werden, sodass die Gesellschafter sowie Drittgläubiger einen wesentlichen Teil des Risikos tragen und die Interessen der Anleger weitgehend geschützt sind.
Transparenter Umgang mit Interessenkonflikten
Auch auf mögliche Interessenkonflikte innerhalb der Gruppe wird in der Berichterstattung verwiesen. Darin sehen wir jedoch keine Besonderheit unseres Unternehmens, sondern einen in Konzern- und Gruppenstrukturen allgemein bekannten Umstand.
Entscheidend ist nicht das abstrakte Bestehen potenzieller Interessenkonflikte, sondern der konkrete Umgang damit. Die gruppeninternen Beziehungen werden transparent offengelegt und Anlegerinteressen gegenüber Gesellschafterinteressen vertraglich und wirtschaftlich stets vorrangig behandelt.
Warnung vor der Alphawave GmbH
Besonders kritisch bewerten wir, dass die Stiftung Warentest bereits vor der Alphawave GmbH warnte, obwohl diese selbst keine Anleihe emittiert und keine Kapitalanlage gegenüber Anlegern anbietet. Aus unserer Sicht knüpft die Warnung inhaltlich an frühere Warnungen gruppenexterner Unternehmen an und überträgt deren Warnnarrativ auf die Alphawave GmbH, obwohl die operative Gesellschaft nicht Emittentin des angesprochenen Produkts war.
Wir halten es deshalb für sachlich falsch und unverhältnismäßig, Unternehmen, die mit dieser Zusammenarbeiten (Forschungs- und Entwicklungsvertrag) ohne eigene Emittentenrolle in einen unmittelbaren anlegerbezogenen Warnkontext einzubeziehen. Eine sachgerechte Anlegerinformation muss sich auf das konkrete Produkt und die tatsächliche Emittentin konzentrieren, statt gruppenbezogen ein negatives Gesamtbild aufzubauen.
Es besteht kein Grund vor der Alphawave GmbH zu warnen ohne aufzuklären, warum und wie die Warnung eingeordnet wird.
Methodische Mängel bei der Berechnung der Renditerefordernis
Die Stiftung Warentest leitet aus der Finanzierungsstruktur eine vermeintlich notwendige operative Rendite ab, die wir erwirtschaften müssten, um Zinsen und Tilgung der Anleihen bedienen zu können. Diese Berechnung der sogenannten Renditerefordernis ist aus unserer Sicht methodisch nicht korrekt.
Die Berechnung vermischt gruppeninterne, anders ausgestaltete Finanzierungsbedingungen, externe qualifizierte Rangrücktritte (die nicht vor den Anlegern fällig werden) sowie die tatsächliche Mittelverwendung außer Betracht und unterstellt vereinfachend, dass die gesamte aufgenommene Anleihensumme dauerhaft eine bestimmte operative Bruttorendite erwirtschaften müsste. Tatsächlich werden Teile der Mittel reinvestiert, refinanziert oder skalierungsbedingt eingesetzt und unterliegen damit einer anderen wirtschaftlichen Logik als der einer linearen Renditeforderung.
Eine sachgerechte Betrachtung müsste berücksichtigen, dass erwirtschaftete Gewinne im Zeitverlauf reinvestiert werden können und dass ein Unternehmen seine künftigen Zahlungsverpflichtungen nicht wie auf einem Sperrkonto über die gesamte Laufzeit „ansparen“ muss, ohne das Kapital produktiv einzusetzen. Zudem wären Laufzeit- und Tilgungsstruktur, der Hebel des Handelssystems sowie die innerhalb der Gruppe verfügbaren Risikoträger in eine solche Analyse einzubeziehen. Die von der Stiftung Warentest zugrunde gelegte Renditeschwelle ist deshalb kein belastbarer Maßstab für die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Anleihe, sondern Ergebnis einer methodisch verkürzten und in wesentlichen Punkten nicht korrekten Modellrechnung.
Einordnung
Wir respektieren die Rolle der Stiftung Warentest im Verbraucherschutz, erwarten jedoch bei der Bewertung komplexer kapitalmarktbezogener Geschäftsmodelle eine methodisch nachvollziehbare, ausgewogene und zukunftsorientierte Analyse. Dazu gehören aus unserer Sicht insbesondere die Würdigung von Bonität, Cashflows, Skalierungsfähigkeit, technischer Substanz, operativer Performance und realistischer Zukunftsprognose.
Aus unserer Sicht genügt es nicht, gesetzlich vorgeschriebene Prospektrisiken herauszugreifen und daraus ein belastendes Narrativ zu entwickeln, ohne den Prospekt, das Unternehmen und sein Geschäftsmodell tatsächlich im wirtschaftlichen Gesamtzusammenhang zu analysieren. Gerade darin sehen wir den zentralen Mangel der vorliegenden Berichterstattung. Hinzu kommt, dass die Stiftung Warentest mehrfach zu vertiefenden Gesprächen und Einblicken in Handelsmodell, Simulationen und Infrastruktur eingeladen wurde, diese Einladungen jedoch nicht angenommen hat.
Dokumente und Korrespondenz
Zur transparenten Einordnung stellen wir nachfolgend die relevanten Unterlagen sowie unsere Korrespondenz mit der Stiftung Warentest zur Verfügung.
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